Gebrauchtwagen aus Fotos und Fahrzeugdaten vorbewerten

Autohäuser bewerten Gebrauchtwagen aus Fotos und Fahrzeugdaten

Mit EinrichtungKI-Gesetz: keine ZusatzpflichtenPrüfen per KameraAutomotive

Passt für: Vertrieb · Außendienst & Handwerk

Ihr bekommt bei Ankauf und Inzahlungnahme schneller eine erste Einschätzung des Zustands, auch wenn das Auto noch nicht auf dem Hof steht. Der Bewerter weiß vorher, worauf er achten muss, und Überraschungen bei der Aufbereitung werden seltener.

Passt das zu dir?

  • Ihr kauft viele Gebrauchtwagen an, auch online oder nach Fotos vom Kunden, und der Bewerter ist ein Engpass.
  • Ihr habt abgeschlossene Bewertungen mit Fotos, tatsächlichen Aufbereitungskosten und erzieltem Verkaufspreis als Vergleich.
  • Ihr könnt ein Projekt mit Ankauf, IT und Datenschutz über mehrere Monate stemmen.
Erster Schritt heute

Nimm ein Fahrzeug aus deinem Bestand, das schon bewertet ist, fotografiere es nach der Reihenfolge in der Vorlage unten ohne Kennzeichen und ohne Personen und lass Schäden und Unklarheiten auflisten. Vergleiche das Ergebnis mit dem Bewertungsbogen eures Bewerters.

So gehst du vor

  1. Festlegen, was die Vorbewertung liefern soll
  2. Geführte Fotostrecke für Kunden und Hof einrichten
  3. Bewertete Ankäufe mit Ergebnis aufbereiten
  4. Vorbewertung gegen den Bewerter testen
  5. Vorbewertung in Ankauf und Inzahlungnahme einbinden
  6. Abweichungen nach der Aufbereitung prüfen

Vorlagen zum Kopieren

Sofort ausprobieren
im Training
Auswerten
im Training
Einführung planen
im Training
Im Training enthalten

Die komplette Anleitung

  • 6 Schritte mit Erklärung, was genau zu tun ist
  • 3 erprobte Vorlagen zum Kopieren in deine eigene KI
  • Sicher umsetzen: Daten, Prüfen, Entscheiden, Informieren
  • Stolpersteine, Aufwand und woran du Erfolg erkennst

Mit dem Training bekommst du alle 430 Anleitungen dazu, solange dein Zugang läuft.

Training ansehenEinmalig je Person, kein Abo

Gleiches Vorgehen, andere Anwendungen

24 weitere Anwendungen folgen dem Muster „Prüfen per Kamera“.

AT-03 · Rechtsstand 08.10.2026