Traktoren autonom über das Feld fahren lassen
Landwirte lassen Traktoren per GPS und KI autonom über das Feld fahren
Passt für: Produktion, Technik & Instandhaltung
Lange, gleichförmige Feldarbeiten laufen ohne Fahrer, auch nachts. Weniger Überlappung spart Diesel, Saatgut und Dünger.
Passt das zu dir?
- Du bewirtschaftest große, zusammenhängende Flächen.
- Du nutzt bereits ein GPS-Lenksystem.
- In Spitzenzeiten fehlen Fahrer.
Erster Schritt heute
Werte mit der Vorlage unten die Daten deines GPS-Lenksystems aus der letzten Saison aus: Wie viele Stunden waren reine Spurfahrten auf großen Schlägen? Das ist dein Potenzial.
So gehst du vor
- Arbeitsgänge und Schläge festlegen
- Sicherheitskonzept für Feld und Hof erstellen
- Nachrüstsatz oder Herstellerlösung auswählen
- Unter Aufsicht erproben
- Schrittweise mehr Flächen freigeben
- Sensoren und Betrieb laufend prüfen
Vorlagen zum Kopieren
Sofort ausprobieren
im TrainingAuswerten
im TrainingEinführung planen
im TrainingIm Training enthalten
Die komplette Anleitung
- 6 Schritte mit Erklärung, was genau zu tun ist
- 3 erprobte Vorlagen zum Kopieren in deine eigene KI
- Sicher umsetzen: Daten, Prüfen, Entscheiden, Informieren
- Stolpersteine, Aufwand und woran du Erfolg erkennst
Mit dem Training bekommst du alle 430 Anleitungen dazu, solange dein Zugang läuft.
Training ansehenEinmalig je Person, kein Abo
Gleiches Vorgehen, andere Anwendungen
10 weitere Anwendungen folgen dem Muster „Maschinen & Roboter selbstständig arbeiten lassen“.
Dünger und Pflanzenschutz teilflächengenau ausbringenKühe mit dem Melkroboter melken lassenLager mit Robotern kommissionieren lassenUngeordnete Teile per Roboter aus Kisten greifenAmpeln nach aktueller Verkehrslage steuernMit kollaborierenden Robotern ohne Schutzzaun montierenErnteroboter in Obst- und Weinbau erprobenFahrerloses Fahren bis zum Robotaxi erprobenPakete mit Lieferrobotern und Drohnen zustellen erprobenUnkraut mit Hackrobotern entfernen erproben
LW-08 · Rechtsstand 08.10.2026 · KI mit Sicherheitsfunktion in Maschine oder Fahrzeug (Anhang I, teils über Fachrecht)