Arbeiten auf Plagiate und KI-Hinweise prüfen

Hochschulen prüfen Arbeiten auf Plagiate und auf Hinweise auf KI-Nutzung als Anlass für ein Gespräch

Mit EinrichtungStreng geregeltInhalte prüfen & moderierenSchule & Hochschule

Passt für: Lehre & Bildung

Übernommene Textstellen ohne Quellenangabe fallen auf, und Hinweise auf nicht angegebene KI-Nutzung werden zum Anlass für ein Gespräch über die Arbeit, nicht zum Urteil. Lehrende prüfen gezielter, Studierende werden fair behandelt.

Passt das zu dir?

  • Ihr betreut viele Haus-, Seminar- oder Abschlussarbeiten.
  • Es gibt eine Prüfungsordnung und eine Regel, welche KI-Nutzung erlaubt ist und wie sie anzugeben ist, oder ihr wollt sie schaffen.
  • Hochschule oder Fachbereich sind bereit, ein freigegebenes Werkzeug mit klaren Regeln, Aufsicht und Information der Studierenden einzuführen.
Erster Schritt heute

Ganz ohne Arbeiten von Studierenden: Erfinde einen kurzen Prüfbericht mit sechs Fundstellen und lass ihn mit der Vorlage unten nach euren Zitier- und KI-Regeln einordnen. Prüfe, ob die KI bei jeder Fundstelle beim Befund bleibt und kein Urteil über Täuschung oder Person fällt.

So gehst du vor

  1. Regeln zu Zitieren und KI-Nutzung klar fassen
  2. Arbeiten mit Erklärung über die Lernplattform einsammeln
  3. Prüfwerkzeug als Hochrisiko-System einrichten
  4. Jeden Treffer von Prüfenden selbst lesen lassen
  5. Gespräch führen und Entscheidung begründen
  6. Fehlalarme und Fairness jedes Semester prüfen

Vorlagen zum Kopieren

Sofort ausprobieren
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Auswerten
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Einführung planen
im Training
Im Training enthalten

Die komplette Anleitung

  • 6 Schritte mit Erklärung, was genau zu tun ist
  • 3 erprobte Vorlagen zum Kopieren in deine eigene KI
  • Sicher umsetzen: Daten, Prüfen, Entscheiden, Informieren
  • Stolpersteine, Aufwand und woran du Erfolg erkennst

Mit dem Training bekommst du alle 430 Anleitungen dazu, solange dein Zugang läuft.

Training ansehenEinmalig je Person, kein Abo

Gleiches Vorgehen, andere Anwendungen

13 weitere Anwendungen folgen dem Muster „Inhalte prüfen & moderieren“.

SH-06 · Rechtsstand 08.10.2026 · Bildung und Prüfungen (Anhang III Nr. 3)