Meldungen aus Sport-, Börsen- und Wetterdaten erstellen

Redaktionen erstellen Meldungen automatisch aus strukturierten Daten wie Sport, Börse oder Wetter

Mit EinrichtungKI kennzeichnenAlltagstexte schreibenJournalismus & Verlage

Passt für: Marketing & Kommunikation · Kreativ & Medienproduktion

Routinemeldungen wie Spielberichte unterer Ligen, Kursberichte oder Wetterlagen entstehen aus den Daten in Minuten. Die Redaktion hat mehr Zeit für Recherche, Einordnung und Geschichten, die keine Tabelle liefert.

Passt das zu dir?

  • Ihr veröffentlicht regelmäßig viele gleichartige Meldungen, deren Inhalt fast vollständig in Daten steht.
  • Ihr bekommt die Daten verlässlich und maschinenlesbar, etwa von einem Verband, einer Agentur oder einem Datendienst, und dürft sie nutzen.
  • Es gibt eine Person in der Redaktion, die Regeln und Textbausteine pflegt und Meldungen stichprobenartig prüft.
Erster Schritt heute

Nimm die Daten eines abgeschlossenen Spiels oder Handelstags, die ohnehin veröffentlicht sind, und lass mit der Vorlage unten eine Meldung schreiben. Vergleiche sie mit dem Bericht, den eure Redaktion damals veröffentlicht hat.

So gehst du vor

  1. Meldungsarten und Leser festlegen
  2. Datenquelle, Regeln und Stilvorgaben sammeln
  3. Meldungen aus den Daten erzeugen lassen
  4. Gegen die Daten prüfen und nachschärfen
  5. Freigeben und veröffentlichen
  6. Regeln und Bausteine nach Fehlern verbessern

Vorlagen zum Kopieren

Sofort ausprobieren
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Auswerten
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Im Training enthalten

Die komplette Anleitung

  • 6 Schritte mit Erklärung, was genau zu tun ist
  • 3 erprobte Vorlagen zum Kopieren in deine eigene KI
  • Sicher umsetzen: Daten, Prüfen, Entscheiden, Informieren
  • Stolpersteine, Aufwand und woran du Erfolg erkennst

Mit dem Training bekommst du alle 430 Anleitungen dazu, solange dein Zugang läuft.

Training ansehenEinmalig je Person, kein Abo

Gleiches Vorgehen, andere Anwendungen

23 weitere Anwendungen folgen dem Muster „Alltagstexte schreiben“.

JV-01 · Rechtsstand 08.10.2026 · Veröffentlichte KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse (Art. 50 Abs. 4)