Medikamentenerinnerung und Therapiebegleitung per App anbieten

Patienten bekommen Medikamentenerinnerungen und Therapiebegleitung per App

Mit EinrichtungKI kennzeichnenKundendialog per Chat oder TelefonGesundheit

Passt für: Kundenservice · Gesundheit & Pflege

Patientinnen und Patienten werden zuverlässig an ihre Einnahme nach Plan erinnert und zwischen den Terminen freundlich durch ihre Therapie begleitet. Eure Praxis oder euer Pflegedienst bekommt weniger Routinefragen am Telefon.

Passt das zu dir?

  • Ihr seid Praxis, Pflegedienst, Klinik oder App-Anbieter und begleitet Menschen mit Dauermedikation oder längerer Therapie.
  • Der Einnahme- oder Therapieplan kommt immer von Ärztin, Arzt oder Therapeut, nie von der App.
  • Ihr seid bereit, die Grenze zum Medizinprodukt vor dem Start prüfen zu lassen und die App beim ersten Kontakt klar als KI zu kennzeichnen.
Erster Schritt heute

Schreib mit der Vorlage unten die Regeln für eure Begleit-App auf und teste sie in einem KI-Assistenten mit sechs erfundenen Nachrichten, darunter eine vergessene Tablette und Brustschmerzen. Gib dabei nie Daten echter Patientinnen oder Patienten ein.

So gehst du vor

  1. Die häufigsten Begleitanlässe auswählen
  2. Feste Antworten und Ausschlüsse festlegen
  3. App einrichten und an den Plan anbinden
  4. Übergabe an Praxis, Pflegedienst und Notruf regeln
  5. Starten und als KI-Begleitung kennzeichnen
  6. Verläufe auswerten und Grenzen nachschärfen

Vorlagen zum Kopieren

Sofort ausprobieren
im Training
Auswerten
im Training
Einführung planen
im Training
Im Training enthalten

Die komplette Anleitung

  • 6 Schritte mit Erklärung, was genau zu tun ist
  • 3 erprobte Vorlagen zum Kopieren in deine eigene KI
  • Sicher umsetzen: Daten, Prüfen, Entscheiden, Informieren
  • Stolpersteine, Aufwand und woran du Erfolg erkennst

Mit dem Training bekommst du alle 430 Anleitungen dazu, solange dein Zugang läuft.

Training ansehenEinmalig je Person, kein Abo

Gleiches Vorgehen, andere Anwendungen

12 weitere Anwendungen folgen dem Muster „Kundendialog per Chat oder Telefon“.

G-GE-02 · Rechtsstand 08.10.2026 · Direkter Dialog mit Kunden, Bürgern oder Patienten (Art. 50 Abs. 1)