Videos mit KI-Avatar und eigener Stimme mehrsprachig veröffentlichen

Creator veröffentlichen mit KI-Avatar und geklonter Stimme in mehreren Sprachen

Mit EinrichtungKI kennzeichnenBilder, Videos & Audio erzeugenSocial Media & Creator

Passt für: Marketing & Kommunikation · Lehre & Bildung · Kreativ & Medienproduktion · Social Media & Content

Du erreichst Zuschauer in anderen Sprachen mit deinem Gesicht und deiner Stimme, ohne jedes Video neu aufzunehmen. Eine Aufnahme wird zu mehreren Sprachfassungen.

Passt das zu dir?

  • Du hast Inhalte, die auch in anderen Sprachen gefragt sind, etwa Anleitungen oder Erklärvideos.
  • Du willst nur deine eigene Stimme und dein eigenes Gesicht nachbilden oder hast die Einwilligung aller, die im Video sprechen.
  • Du kannst Muttersprachler für eine kurze Prüfung jeder Sprachfassung gewinnen.
Erster Schritt heute

Nimm das Skript eines kurzen eigenen Videos und lass es mit der Vorlage unten für die Vertonung übersetzen, mit Längenprüfung je Satz und Kennzeichnungstext. Gib die Übersetzung einer Person, die die Zielsprache als Muttersprache spricht.

So gehst du vor

  1. Sprachen, Formate und Auftritt festlegen
  2. Saubere Aufnahmen und Skripte bereitstellen
  3. Sprachfassungen erzeugen
  4. Von Muttersprachlern prüfen und nachbessern
  5. Als KI-Fassung kennzeichnen und hochladen
  6. Glossar, Stimme und Kennzeichnung festhalten

Vorlagen zum Kopieren

Sofort ausprobieren
im Training
Auswerten
im Training
Einführung planen
im Training
Im Training enthalten

Die komplette Anleitung

  • 6 Schritte mit Erklärung, was genau zu tun ist
  • 3 erprobte Vorlagen zum Kopieren in deine eigene KI
  • Sicher umsetzen: Daten, Prüfen, Entscheiden, Informieren
  • Stolpersteine, Aufwand und woran du Erfolg erkennst

Mit dem Training bekommst du alle 430 Anleitungen dazu, solange dein Zugang läuft.

Training ansehenEinmalig je Person, kein Abo

Gleiches Vorgehen, andere Anwendungen

24 weitere Anwendungen folgen dem Muster „Bilder, Videos & Audio erzeugen“.

SM-08 · Rechtsstand 08.10.2026 · Realistisch wirkende künstliche Bilder, Videos oder Stimmen (Art. 50 Abs. 4)