Wie weise ich die KI-Kompetenz meiner Mitarbeitenden nach?
Jürgen Grabbert, T-AI-L · Stand:
Art. 4 verlangt keinen formellen Nachweis und kein Zertifikat. Sinnvoll ist trotzdem eine schriftliche Dokumentation: wer wann an welcher Maßnahme teilgenommen hat und welche Inhalte das waren; eine Lernkontrolle ist hilfreich, aber nicht vorgeschrieben. Nach Auskunft der EU-Kommission reicht dafür eine interne Aufzeichnung.
Warum dokumentieren, wenn es keine Nachweispflicht gibt?
- Aufsicht: Die Bundesnetzagentur kann nachfragen, welche Maßnahmen Ihr Unternehmen getroffen hat. Dann müssen Sie etwas vorlegen können.
- Bußgeldbemessung: Kommt es zu einem anderen Verstoß gegen die KI-Verordnung, berücksichtigt die Behörde bei der Höhe des Bußgelds die getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen (Art. 99 Abs. 7 Buchst. g). Eine dokumentierte Schulung kann dabei zu Ihren Gunsten zählen.
- Geschäftspartner: Ausschreibungen, Kunden und Versicherer können nachfragen, wie Sie den KI-Einsatz absichern.
Was in die Dokumentation gehört
- Bestandsaufnahme: welche KI-Werkzeuge in welchen Bereichen genutzt werden
- Einordnung: welche Rollen welchen Bedarf haben (Grundlagen für alle, Vertiefung für Bereiche mit höherem Risiko)
- die Maßnahmen selbst: Inhalte, Format, Stand der Inhalte
- Teilnahmen mit Namen und Datum
- wie der Lernerfolg geprüft wurde, etwa mit einem Wissenscheck
- die internen Regeln zur KI-Nutzung und wer sie zur Kenntnis genommen hat
- wann die Maßnahmen überprüft oder wiederholt werden
Reicht ein Zertifikat als Nachweis?
Allein nicht. Ein Zertifikat zeigt, dass jemand an einem Kurs teilgenommen hat. Es zeigt nicht, ob der Kurs zu den Werkzeugen und Aufgaben in Ihrem Unternehmen passt – genau das verlangt Art. 4 aber. Ein Zertifikat ist ein guter Baustein der Dokumentation, ersetzt aber nicht die Einordnung, wer was braucht. Ein „amtliches“ KI-Zertifikat gibt es nicht.
Datenschutz und Betriebsrat
Teilnahmen und Testergebnisse sind Beschäftigtendaten. Erfassen Sie nur, was Sie wirklich brauchen. Für die Dokumentation reicht in der Regel „teilgenommen“ oder „bestanden“ – einzelne Punktzahlen muss die Firma nicht kennen. Wird die Teilnahme über ein System erfasst, das Leistung oder Verhalten auswerten kann, hat ein vorhandener Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Veranlasst das Unternehmen die Schulung für die Belegschaft, hat der Betriebsrat in der Regel auch bei ihrer Durchführung mitzubestimmen (§ 98 Abs. 1 BetrVG). Beziehen Sie ihn deshalb früh ein.
So macht es T-AI-L
Im Zertifikatsmodul A1 beantwortet jede Person je Lerneinheit fünf Fragen; bestanden ist ab vier richtigen. Danach gibt es einen Teilnahmenachweis als PDF mit Prüfadresse, über die sich die Echtheit kontrollieren lässt. Die Koordination im Unternehmen sieht nur „bestanden“, keine Punktzahlen. Zusätzlich erzeugt das Portal ein Firmen-Nachweisdokument mit allen Teilnahmen und dem Rechtsstand. Mehr dazu auf der Startseite.
Häufige Anschlussfragen
Wie lange muss ich die Nachweise aufbewahren?
Die KI-Verordnung nennt keine Frist. Bewahren Sie die Unterlagen auf, solange die KI-Werkzeuge im Einsatz sind, und orientieren Sie sich danach an Ihren üblichen Fristen für Personalunterlagen.
Gibt es ein offizielles KI-Zertifikat für Art. 4?
Nein. Weder die EU noch die Bundesnetzagentur haben ein amtliches Zertifikat oder ein vorgeschriebenes Curriculum festgelegt.
Reicht eine Teilnehmerliste?
Eine Liste mit Namen und Datum ist der Kern. Ergänzen Sie Inhalte, Stand der Inhalte und die Art der Lernkontrolle, dann ist die Dokumentation belastbar.
Quellen
- EU-Kommission: AI Literacy – Questions & Answers
- Bundesnetzagentur: KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-Verordnung
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Ursprungsfassung, EUR-Lex
- Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus zur KI-Verordnung), EUR-Lex
Überblick, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsstand: KI-Verordnung in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744. Zuletzt geprüft am 20.10.2026.