Welche Strafe droht, wenn ich meine Mitarbeitenden nicht in KI schule?

Jürgen Grabbert, T-AI-L · Stand:

Kurz gesagt

Für einen Verstoß gegen Art. 4 allein sieht weder die KI-Verordnung noch das deutsche KI-Marktüberwachungsgesetz ein eigenes Bußgeld vor. Teuer kann es trotzdem werden: Die Bundesnetzagentur kann als Aufsicht nachprüfen, bei Verstößen gegen andere Pflichten der KI-Verordnung zählen fehlende Maßnahmen bei der Bußgeldhöhe mit, und Fehler durch ungeschulten KI-Einsatz – etwa Datenschutzverstöße – haben eigene Folgen.

Die Bußgelder der KI-Verordnung

  • Verbotene KI-Praktiken (Art. 5): bis 35 Mio. Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist
  • Verstöße gegen bestimmte andere Pflichten, etwa die Transparenzpflichten nach Art. 50 oder die Pflichten der Betreiber von Hochrisiko-KI: bis 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist
  • Für kleine und mittlere Unternehmen gilt jeweils der niedrigere der beiden Beträge, bei den Bußgeldern nach Art. 99 Abs. 4 und 5 seit Juli 2026 auch für kleine Mid-Cap-Unternehmen.

Art. 4 gehört nicht zu den Pflichten, für die Art. 99 Abs. 3 bis 5 der KI-Verordnung Bußgeldrahmen festlegt. Art. 99 Abs. 1 überlässt es den Mitgliedstaaten, weitere Sanktionen und Durchsetzungsmaßnahmen zu regeln. Das deutsche KI-Marktüberwachungsgesetz (KI-MIG) sieht für Art. 4 kein Bußgeld vor (Stand Oktober 2026). Ein direktes Bußgeld nur wegen fehlender Schulung droht in Deutschland derzeit also nicht.

Wo das Risiko tatsächlich liegt

  • Aufsicht: Die Bundesnetzagentur überwacht in Deutschland die Einhaltung der KI-Verordnung und kann nachfragen, welche Maßnahmen Sie getroffen haben.
  • Bußgeldbemessung: Bei einem anderen Verstoß berücksichtigt die Behörde die getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen (Art. 99 Abs. 7 Buchst. g). Wer nichts getan hat, kann schlechter dastehen.
  • Datenschutz: Gibt jemand Kunden- oder Personaldaten unbedacht in ein öffentliches KI-Werkzeug ein, ist das ein DSGVO-Thema – je nach Verstoß mit Bußgeldern bis 10 Mio. Euro oder 2 % bzw. bis 20 Mio. Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
  • Geschäftsgeheimnisse und Berufsgeheimnisse: Vertrauliche Unterlagen in einem KI-Werkzeug ohne passenden Vertrag können vertragliche Folgen haben, den Schutz als Geschäftsgeheimnis gefährden und bei Berufsgeheimnisträgern strafbar sein (§ 203 StGB).
  • Fehlerhafte Ergebnisse: Ungeprüfte KI-Texte mit falschen Angaben an Kunden oder Behörden fallen auf das Unternehmen zurück.

Fazit

Das Bußgeld ist selten das Problem. Das Problem sind die Schäden durch KI-Nutzung ohne Regeln und ohne Übung. Eine Schulung, die genau das verhindert, und eine saubere Dokumentation sind die günstigste Absicherung. Wie die Dokumentation aussehen sollte, steht in Wie weise ich die KI-Kompetenz meiner Mitarbeitenden nach?.

Häufige Anschlussfragen

Gibt es ein Bußgeld, wenn wir keine KI-Schulung machen?

In Deutschland derzeit nicht unmittelbar. Art. 4 hat in Art. 99 der KI-Verordnung keinen eigenen Bußgeldrahmen, und das deutsche KI-MIG nennt ihn nicht in seinen Bußgeldvorschriften. Fehlende Maßnahmen können aber bei anderen Verstößen die Höhe des Bußgelds beeinflussen.

Haftet die Führung persönlich?

Die KI-Verordnung regelt keine persönliche Haftung. Allgemein gilt aber: Wer Risiken im Unternehmen kennt und nicht organisiert, kann nach den üblichen Regeln zur Sorgfaltspflicht haften. Lassen Sie das im Einzelfall rechtlich prüfen.

Quellen

Überblick, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsstand: KI-Verordnung in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744. Zuletzt geprüft am 20.10.2026.