KI-Inhalte kennzeichnen und Nutzungsrechte klären

Medienunternehmen kennzeichnen KI-generierte Inhalte und klären Nutzungsrechte

Mit EinrichtungKI-Gesetz: keine ZusatzpflichtenInhalte prüfen & moderierenMedien & Kommunikation

Passt für: Marketing & Kommunikation · Recht & Compliance · Kreativ & Medienproduktion · Social Media & Content

Für jeden Beitrag ist klar, wo KI mitgewirkt hat, ob und wie das gekennzeichnet wird und ob die Rechte am Ausgangsmaterial und am Ergebnis reichen. Ihr vermeidet Irreführung, Abmahnungen und Vertrauensverlust beim Publikum.

Passt das zu dir?

  • Eure Redaktion oder Produktion nutzt KI für Texte, Übersetzungen, Bilder, Stimmen oder Videobearbeitung.
  • Heute ist unklar oder uneinheitlich, wann ihr KI-Einsatz kennzeichnet.
  • Ihr arbeitet mit lizenziertem Material von Agenturen, Fotografinnen oder Archiven.
Erster Schritt heute

Schreib sechs Beispiele aus eurer Produktion auf, in denen KI mitgewirkt hat, ohne Namen und ohne echte Beiträge, und lass sie mit der Vorlage unten gegen eure Hausregel und die Grundsätze der KI-Verordnung einordnen. Notiere, wo eure Hausregel keine Antwort gibt.

So gehst du vor

  1. Hausregel für Kennzeichnung und Rechte festlegen
  2. KI-Einsatz je Beitrag erfassen
  3. Pflichtfelder und Prüfhinweise im Redaktionssystem einrichten
  4. Grenzfälle an Chef vom Dienst und Rechtsabteilung geben
  5. Kennzeichnen, veröffentlichen und Entscheidung begründen
  6. Hausregel an Rechtslage und Publikumsfragen anpassen

Vorlagen zum Kopieren

Sofort ausprobieren
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Einführung planen
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Im Training enthalten

Die komplette Anleitung

  • 6 Schritte mit Erklärung, was genau zu tun ist
  • 3 erprobte Vorlagen zum Kopieren in deine eigene KI
  • Sicher umsetzen: Daten, Prüfen, Entscheiden, Informieren
  • Stolpersteine, Aufwand und woran du Erfolg erkennst

Mit dem Training bekommst du alle 430 Anleitungen dazu, solange dein Zugang läuft.

Training ansehenEinmalig je Person, kein Abo

Gleiches Vorgehen, andere Anwendungen

13 weitere Anwendungen folgen dem Muster „Inhalte prüfen & moderieren“.

G-MK-03 · Rechtsstand 08.10.2026