Pflanzenkrankheiten und Schädlinge per Foto erkennen

Landwirte erkennen Pflanzenkrankheiten und Schädlinge per Foto

Sofort startklarKI-Gesetz: keine ZusatzpflichtenPrüfen per KameraLandwirtschaft

Passt für: Produktion, Technik & Instandhaltung

Du bekommst bei der Feldbegehung eine schnelle erste Einschätzung, was hinter Flecken, Fraßspuren oder Verfärbungen stecken könnte, und weißt, worauf du bei der Bonitur achten musst. Diagnose und Behandlungsentscheidung bleiben bei dir und der Beratung.

Passt das zu dir?

  • Du gehst regelmäßig durch deine Bestände und stößt auf Symptome, die du nicht sicher zuordnen kannst.
  • Du hast ein Handy mit brauchbarer Kamera und auf den meisten Schlägen Netz.
  • Du willst schneller entscheiden, ob du die Beratung oder ein Labor einschaltest.
Erster Schritt heute

Fotografiere bei deiner nächsten Feldbegehung eine auffällige Stelle: einmal den Bestand, dann zwei, drei Nahaufnahmen von Blattober- und Blattunterseite. Gib die Fotos mit der Vorlage unten in einen KI-Assistenten mit Bild-Upload und vergleiche die Einschätzung mit deiner eigenen Vermutung oder der Aussage der Beratung.

So gehst du vor

  1. Kulturen und Schaderreger festlegen
  2. Fotoregeln fürs Feld festlegen
  3. Eigene Fotos mit gesicherter Diagnose sammeln
  4. Erkennung prüfen und Regeln für unsichere Fälle setzen
  5. Fotoeinschätzung in Feldbegehung und Bonitur einbauen
  6. Fehleinschätzungen nach jeder Saison auswerten

Vorlagen zum Kopieren

Sofort ausprobieren
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Auswerten
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Einführung planen
im Training
Im Training enthalten

Die komplette Anleitung

  • 6 Schritte mit Erklärung, was genau zu tun ist
  • 3 erprobte Vorlagen zum Kopieren in deine eigene KI
  • Sicher umsetzen: Daten, Prüfen, Entscheiden, Informieren
  • Stolpersteine, Aufwand und woran du Erfolg erkennst

Mit dem Training bekommst du alle 430 Anleitungen dazu, solange dein Zugang läuft.

Training ansehenEinmalig je Person, kein Abo

Gleiches Vorgehen, andere Anwendungen

24 weitere Anwendungen folgen dem Muster „Prüfen per Kamera“.

LW-01 · Rechtsstand 08.10.2026