Auswahl von Studienbewerbenden vorbereiten lassen

Hochschulen wählen Studienbewerbende mit KI-Unterstützung aus

ZukunftsmusikStreng geregeltMenschen bewerten & auswählenSchule & Hochschule

Passt für: Büro, Verwaltung & Sachbearbeitung · Lehre & Bildung

Ziel: Bewerbungen schneller auf Vollständigkeit, Fristen und formale Voraussetzungen prüfen, damit das Zulassungsamt mehr Zeit für schwierige Fälle hat. Ehrlich: KI, die Motivationsschreiben oder Eignung bewertet, ist nicht ausgereift und rechtlich besonders heikel. Das läuft, wenn überhaupt, nur in Pilotprojekten.

Passt das zu dir?

  • Ihr wollt als Pilothochschule früh Erfahrung sammeln oder euch auf künftige Systeme vorbereiten.
  • Eure Studiengänge haben viele Bewerbungen und eine Auswahlsatzung mit mehreren Kriterien.
  • Zulassungsamt, Fakultät, Rechtsabteilung und Datenschutz arbeiten am Pilot mit.
Erster Schritt heute

Ohne Bewerberdaten: Gib eure öffentliche Auswahlsatzung in die Vorlage unten und lass jeden Auswahlschritt einordnen: formal und regelbasiert, mit Ermessen oder Bewertung von Personen. Das zeigt, wo KI überhaupt helfen darf.

So gehst du vor

  1. Auswahlkriterien und Rolle der KI offenlegen
  2. Rechtlich einordnen
  3. Bewerbungsunterlagen auf Lücken und Verzerrung prüfen
  4. KI markiert, Zulassungsamt entscheidet
  5. Studienbewerbende informieren
  6. Pilot auf Fairness und Abbruch prüfen

Vorlagen zum Kopieren

Sofort ausprobieren
im Training
Auswerten
im Training
Einführung planen
im Training
Im Training enthalten

Die komplette Anleitung

  • 6 Schritte mit Erklärung, was genau zu tun ist
  • 3 erprobte Vorlagen zum Kopieren in deine eigene KI
  • Sicher umsetzen: Daten, Prüfen, Entscheiden, Informieren
  • Stolpersteine, Aufwand und woran du Erfolg erkennst

Mit dem Training bekommst du alle 430 Anleitungen dazu, solange dein Zugang läuft.

Training ansehenEinmalig je Person, kein Abo

Gleiches Vorgehen, andere Anwendungen

16 weitere Anwendungen folgen dem Muster „Menschen bewerten & auswählen“.

SH-04 · Rechtsstand 08.10.2026 · Bildung und Prüfungen (Anhang III Nr. 3)