Muss ich meine Mitarbeitenden in KI schulen?
Jürgen Grabbert, T-AI-L · Stand:
Ja, sobald Ihr Unternehmen KI-Systeme für die Arbeit einsetzt – dazu zählen schon ChatGPT, Microsoft Copilot oder ein KI-Übersetzer, etwa über eigene Lizenzen oder weil Sie die Nutzung erlauben oder anordnen. Art. 4 der EU-KI-Verordnung verpflichtet Unternehmen seit dem 2. Februar 2025, Maßnahmen zu ergreifen, die die KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten unterstützen. In der Praxis ist das meist eine Schulung; eine bestimmte Form, Stundenzahl oder ein Zertifikat schreibt das Gesetz aber nicht vor.
Was steht im Gesetz?
„Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Aus- und Fortbildung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind. Diese Verpflichtung verpflichtet Anbieter oder Betreiber nicht, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren.“
Die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025. Mit dem Digital-Omnibus wurde Art. 4 im Juli 2026 neu gefasst: Statt ein „ausreichendes Maß“ an KI-Kompetenz „sicherzustellen“, müssen Unternehmen jetzt Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz zu unterstützen. Was das genau ändert, steht in Was hat der Digital-Omnibus an Art. 4 geändert?.
Wen betrifft die Pflicht?
Art. 4 richtet sich an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Betreiber ist, wer ein KI-System in eigener Verantwortung nutzt, außer zu rein privaten Zwecken. Damit sind praktisch alle Unternehmen gemeint, in denen KI-Werkzeuge für die Arbeit eingesetzt werden – unabhängig von der Größe. Eine Ausnahme für kleine Betriebe gibt es nicht.
Erfasst sind nicht nur Angestellte, sondern auch andere Personen, die in Ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten, etwa Freie, Leihkräfte oder externe Dienstleister.
Was zählt als „Maßnahme“?
Das Gesetz lässt offen, wie Sie die KI-Kompetenz unterstützen. Es verlangt aber, dass die Maßnahmen zu den Vorkenntnissen der Leute, zum Einsatz der KI und zu den betroffenen Personen passen. Wer mit KI Bewerbungen sichtet, braucht mehr als jemand, der E-Mails vorformulieren lässt. Typische Bausteine:
- Grundlagen: wie KI-Werkzeuge funktionieren, wo sie Fehler machen, warum Ergebnisse geprüft werden müssen
- klare interne Regeln: welche Werkzeuge erlaubt sind und welche Daten nicht hineingehören
- Übung an Aufgaben aus dem eigenen Arbeitsbereich, nicht nur Theorie
- vertiefende Inhalte für Bereiche mit höherem Risiko, etwa Personal, Finanzen oder Kundendaten
- eine Ansprechperson für Fragen und eine regelmäßige Auffrischung
Was ist ausdrücklich keine Pflicht?
- ein Zertifikat oder eine externe Prüfung
- eine Mindestzahl an Stunden
- ein bestimmtes Kompetenzniveau jeder einzelnen Person – das stellt die Neufassung ausdrücklich klar
Sinnvoll ist trotzdem, die Maßnahmen schriftlich festzuhalten. Wie das geht, steht in Wie weise ich die KI-Kompetenz meiner Mitarbeitenden nach?.
Häufige Anschlussfragen
Gilt die Pflicht auch für kleine Unternehmen?
Ja. Art. 4 kennt keine Größengrenze. Die Neufassung sieht nur vor, dass EU-Kommission und Mitgliedstaaten kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung unterstützen sollen.
Gilt die Pflicht, wenn Mitarbeitende nur ChatGPT nutzen?
Ja. ChatGPT, Copilot, Gemini oder DeepL sind KI-Systeme. Wenn sie beruflich genutzt werden, gilt Art. 4. Mehr dazu unter „Gilt die Schulungspflicht auch, wenn Mitarbeitende nur ChatGPT nutzen?“.
Seit wann gilt die Schulungspflicht?
Seit dem 2. Februar 2025. Seit dem 27. Juli 2026 gilt sie in der durch die Verordnung (EU) 2026/1744 geänderten Fassung.
Wer überwacht die Pflicht in Deutschland?
Zentrale Marktüberwachungsbehörde für die KI-Verordnung in Deutschland ist die Bundesnetzagentur (KI-Marktüberwachungsgesetz). Für beaufsichtigte Finanzunternehmen ist im Wesentlichen die BaFin zuständig.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Ursprungsfassung, EUR-Lex
- Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus zur KI-Verordnung), EUR-Lex
- Bundesnetzagentur: KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-Verordnung
- KI-Marktüberwachungsgesetz (KI-MIG), Gesetzentwurf BT-Drs. 21/4594
- EU-Kommission: AI Literacy – Questions & Answers
Überblick, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsstand: KI-Verordnung in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744. Zuletzt geprüft am 20.10.2026.