Jahresabschlüsse vor der Abgabe auf Plausibilität prüfen

Steuerberater erstellen Jahresabschlüsse mit automatischer Plausibilitätsprüfung

Mit EinrichtungKI-Gesetz: keine ZusatzpflichtenDaten auswerten & berichtenRecht & Steuern

Passt für: Führungskräfte & Strategie · Finanzen & Buchhaltung

Auffällige Salden, vergessene Abschlussbuchungen und Brüche zum Vorjahr fallen auf, bevor der Abschluss zur Durchsicht geht. Rückfragen an den Mandanten kommen gesammelt und früh statt einzeln kurz vor der Frist.

Passt das zu dir?

  • Eure Kanzlei erstellt viele Jahresabschlüsse und Einnahmen-Überschuss-Rechnungen, und die Durchsicht hängt an wenigen erfahrenen Leuten.
  • Summen- und Saldenlisten mit Vorjahreswerten lassen sich aus eurem Kanzleiprogramm als Tabelle exportieren.
  • Ihr wollt Prüfregeln, die heute im Kopf der Berufsträger stecken, als festen Kanzleistandard festhalten.
Erster Schritt heute

Exportiere die Summen- und Saldenliste eines abgeschlossenen Mandats mit Vorjahreswerten, lösche Mandantenname, Steuernummer und Personenkonten oder nimm erfundene Testwerte, und lass sie mit der Vorlage unten gegen feste Prüfregeln laufen. Vergleiche die Treffer mit den Rückfragen, die ihr damals tatsächlich gestellt habt.

So gehst du vor

  1. Festlegen, was vor der Abgabe auffallen soll
  2. Saldenlisten exportieren und angleichen
  3. Prüfregeln auf den Abschluss anwenden lassen
  4. Treffer am Konto und Beleg nachvollziehen
  5. Rückfragenliste und Prüfvermerk schreiben
  6. Prüfregeln als Kanzleistandard pflegen

Vorlagen zum Kopieren

Sofort ausprobieren
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Im Training enthalten

Die komplette Anleitung

  • 6 Schritte mit Erklärung, was genau zu tun ist
  • 3 erprobte Vorlagen zum Kopieren in deine eigene KI
  • Sicher umsetzen: Daten, Prüfen, Entscheiden, Informieren
  • Stolpersteine, Aufwand und woran du Erfolg erkennst

Mit dem Training bekommst du alle 430 Anleitungen dazu, solange dein Zugang läuft.

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Gleiches Vorgehen, andere Anwendungen

28 weitere Anwendungen folgen dem Muster „Daten auswerten & berichten“.

RS-06 · Rechtsstand 08.10.2026